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Im Jahressteuergesetz wird in jedem Jahr das Besteuerungsverfahren angepasst. In diesem Jahr treten gleich mehrere, wichtige Steueränderungen in Kraft. Insgesamt sinkt die Steuerlast: Kinderfreibeträge, Kindergeld und Grundfreibeträge werden erhöht. Erstmals wird mit dem geänderten Gesetz der sogenannten kalten Progression entgegengewirkt. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig mehr Geld in den Taschen der Steuerzahler. Denn gleichzeitig müssen sich Viele auf höhere Sozialabgaben einstellen.
In der Vergangenheit kam es häufig trotz gestiegener Löhne dazu, dass Steuerzahler am Ende weniger Geld in Ihren Taschen hatten. Immer wenn Löhne wegen der Inflation angehoben wurden, mussten auch mehr Steuern gezahlt werden. Dabei stiegen die progressiven Steuersätze schneller als die Löhne – Sie wurden nicht ausreichend an Preissteigerungen durch die Inflation angepasst. Diesen Effekt nennt man kalte Progression. Erstmalig wird in diesem Jahr der Steuertarifverlauf so angepasst, dass er diesem Effekt entgegengewirkt. Denn bei den Steueränderungen 2016 berücksichtigt das Finanzamt die Inflationsraten der vergangenen Jahre im Einkommenssteuertarif.
Auch andere Steueränderungen 2016 sind ein Grund zur Freude für Steuerzahler: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden erhöht. Wer den Grundfreibetrag von nun 8652 Euro – 180 Euro mehr als im Vorjahr – nicht überschreitet, zahlt überhaupt keine Steuern. Das Kindergeld erhöht sich auf 190 Euro für das erste und zweite Kind, beim dritten Kind sind es 196 Euro, ab dem vierten sogar 221 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird auf insgesamt 96 Euro erhöht. Kinderzuschlag und der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wurden ebenfalls erhöht, müssen aber wie bisher extra beantragt werden. Zusätzlich zu einer satten Erhöhung von 600 Euro beim Entlastungsbeitrag wird ab 2016 auch für jedes weitere Kind ab dem 2. eine Erhöhung des Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende um 240 Euro gewährt. Und wer Angehörige fördert, kann dafür 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr als außergewöhnliche Belastung absetzen – 8652 Euro.
Trotz dieser Vergünstigungen könnte es sein, dass Steuerzahler am Ende weniger Geld in den Taschen haben. Denn die Sozialabgaben steigen. Ein Grund, bei den Krankenkassen genauer hinzuschauen: Viele Krankenkassen erhöhen 2016 ihren Zusatzbeitrag. Außerdem werden die Beitragsabmessungsgrenzen erhöht, die die Höchstgrenze des Anteils für Sozialabgaben am Einkommen regeln. Die Steueridentifikationsnummer wird bei allen Steueränderungen 2016 immer wichtiger. Egal ob Sie Unterhalt zahlen, Kindergeld beziehen oder Ihr Kreditinstitut mithilfe eines Freistellungsauftrages anweisen, keinen Kapitalsteuerabzug vorzunehmen – In Zukunft benötigen Sie dafür immer die Steuer-ID.
Neben diesen großen Steueränderungen 2016 finden sich viele weitere, kleinere Änderungen und Details, die wichtig für Ihre persönliche Buchhaltung und Steuererklärung sein können. Andere Gesetzesänderungen finden sich im Bereich der Renten, der KFZ-Steuer für Elektroautos oder der Sozialversicherung. Gerade die Tatsache, dass sich Steuerzahler jedes Jahr auf Änderungen im Steuergesetz einstellen müssen, sorgt immer wieder für Verunsicherung. Deswegen ist es auf jeden Fall ratsam, Fachleute hinzuzuziehen – In Bochum zum Beispiel die WIS Steuerberatungs GmbH. So können offene Fragen geklärt und individuelle Fälle persönlich mit Ihnen besprochen werden. Außerdem erhalten Sie viele wertvolle Steuertipps. Und das lohnt sich gleich doppelt. Die Kosten für den Steuerberater können Sie von Ihrer Einkommenssteuer absetzen.
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